Hier sind einige häufige Fragen und Antworten aufgeführt. Weitere Fragen sind auch auf der Seite des AMZ verfügbar.
A: Melden Sie sich umgehend bei Ihrem direkten Vorgesetzten. Dieser nimmt Kontakt mit der Leitung des Dienstanlasses auf und wird unverzüglich die notwendigen Schritte einleiten. Gehen Sie nicht ohne Absprache vom Arbeitsplatz weg und nicht direkt zu Ihrem Hausarzt, andernfalls werden die Kosten nicht von der Militärversicherung übernommen.
A: Da Einrückungspflicht besteht, müssen Sie am Dienstanlass teilnehmen. Sofern Sie verhindert sind, sind Sie verpflichtet vor dem Diestanlass ein Gesuch beim AMZ zu stellen. Solange dieses noch nicht bewilligt wurde, gilt die Einrückungspflicht weiterhin!
A: Melden Sie sich auf dem KP beim Fourier. Er wird Ihnen ein Formular zum Nachbestellen abgeben. Ansonsten melden Sie sich bitte beim AMZ.
A: Läuft der WK noch, dann kann man es bis spätestens Freitag Mittag im KP abgeben.
A: Ist der WK schon beendet, können Sie das DB zum AMZ nach Chur zwecks nachtragen senden. Bitte vorher telefonisch melden!
A: Falls der Dienstanlass nicht eingetragen wurde, haben Sie keine Möglichkeit zu beweisen, dass Sie am Dienstanlass teilgenommen haben. Dadurch ist auch ein Rekurs gegen eine Militärpflichtersatzrechnung nicht möglich.
A: Ja, man muss immer einrücken, auch wenn man ein Arztzeugnis hat. Ausgenommen ist nur wenn man nicht Transportfähig ist. Beim Appel melden Sie sich dann beim Kommandanten oder Fourier, welcher entscheidet, wie weiter vorgegangen wird (Entlassung, Arztbesuch etc.)